Bestattungsgesetze - Rechte & Pflichten
Bestattungspflicht, Urne zu Hause, Friedhofszwang, Kostentragungspflicht & Beerdigung nach wieviel Tagen?
Bestattungsgesetze sind nach deutschem Recht Ländersache. Daher haben alle deutschen Bundesländer eigene, meist inhaltlich ähnliche Bestattungsgesetze erlassen, welches außer Bestattungen auch oft Fragen des Friedhofsrechts, Leichenwesen und Ordnungswidrigkeiten klären.
Übersicht Bestattungsgesetze Deutschland:
- Bestattungspflicht
- Wer muss die Bestattung organisieren?
- Totenfürsorgepflicht
- Wer muss die Bestattung bezahlen?
- Bestattungsfristen - Beerdigung nach wieviel Tagen?
- Bestattung von Amts wegen (Notbestattung)
- Friedhofszwang Deutschland Friedhofspflicht
- Darf man eine Urne zu Hause aufbewahren?
- Beerdigungskosten Spar Tipps
Bestattungspflicht
Wer ist zuständig und wer muss die Beerdigungskosten bezahlen?
Als Bestattungspflicht versteht man die Pflicht, nach dem Tod einer Person dafür zu sorgen, dass eine ordnungsgemäße Bestattung innerhalb der gesetzlichen Fristen veranlasst wird. Sie folgt der gewohnheitsrechtlich geregelten Totenfürsorgepflicht und schreibt unter anderem vor, dass eine Leichenschau stattfinden und eine Sterbefallanzeige beim Standesamt erfolgen muss. Für die Kosten der Bestattung müssen die Erben oder Unterhaltspflichtige von Verstorbenen aufkommen.
Wer muss die Bestattung organisieren?
Bestattungspflichtig sind die nächsten Familienangehörigen des Verstorbenen, und zwar gewöhnlich in folgender Reihenfolge: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder. Die Pflicht zur Bestattung besteht unabhängig vom Erbrecht. Auch wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird oder keine Erbschaft vorhanden sein sollte, besteht trotzdem die gesetzliche Bestattungspflicht. Das Recht der Totenfürsorge kann auch dem nicht verheirateten Lebensgefährten zufallen oder auch einem Dritten, wenn ihn der Verstorbene ausdrücklich damit beauftragt hat.
Totenfürsorgepflicht
Die Totenfürsorgepflicht ist eng mit der Bestattungspflicht verknüpft. Der Totenfürsorgeberechtigter hat das Recht und zugleich die Pflicht, sich um den Leichnam eines Verstorbenen zu kümmern. Dies beinhaltet meist das Entscheidungsrecht, über die Art und den Ort der Bestattung zu bestimmen, sowie die Veranlassung der ärztlichen Leichenschau.
Grundsätzlich steht jedoch das Entscheidungsrecht hinsichtlich der Art und Weise einer Bestattung dem Verstorbenen zu. Hat der Verstorbene schriftlich oder mündlich Anweisungen hinterlassen, wie, wo und auf welche Weise er bestattet werden möchte, so ist dies für die Totenfürsorgeberechtigten bindend. Problematisch kann es zwischen Angehörigen werden, wenn die Bestattungswünsche nicht schriftlich niedergelegt sind.
Sind seitens des Verstorbenen keine Anordnungen ersichtlich, dann liegt die Totenfürsorgepflicht und das Entscheidungsrecht bei den nächsten Angehörigen. Dies entspricht einem Gewohnheitsrecht. Dabei hat der Wille des Ehepartners Vorrang über dem der Kinder.
Wer muss für die Beerdigung bezahlen?
Die Kostentragungspflicht für die Bestattung ist von der Bestattungspflicht zu unterscheiden. Der Totenfürsorgeberechtigte hat zwar die Bestattung zu veranlassen, ist aber nicht automatisch verpflichtet die Bestattungskosten zu tragen. Die Kostentragungspflicht muss in erster Linie der Erbe übernehmen (§ 1968 BGB), der vom Totenfürsorgeberechtigten abweichen kann. Wenn dies der Fall ist, sollte ein Totenfürsorgeberechtigter die Bestattung möglichst im Namen des ihm bekannten Erben in Auftrag geben.
Sind die Beerdigungskosten vom Erben nicht zu erlangen, trifft denjenigen die Kostentragungspflicht, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war (§ 1615, § 1615m BGB). Für den Fall, dass eine andere Person für den Tod des Verstorbenen verantwortlich war, sind Erbe oder Unterhaltspflichtiger berechtigt, von dieser Person die Bestattungskosten zurückzuverlangen (§ 844 BGB).
Bestattungsfristen - Beerdigung nach wieviel Tagen?
In Deutschland müssen Verstorbene innerhalb einer bestimmten Frist ordnungsgemäß bestattet (im Sarg beerdigt oder eingeäschert) werden. Diese Frist zwischen Tod und Beerdigung nennt man Bestattungsfrist. Die Bestattungsfristen bestehen meist aus Mindest- und Maximalfristen für die vielseitigen Aufgaben, die nach einem Todesfall zu tätigen sind.
So gilt für fast alle Bundesländer die Mindestfrist von frühestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes, bevor bestattet werden darf, um u.a. jede Möglichkeit eines Scheintodes auszuschliessen, sowie bei nachträglich aufgetauchte Verdachsmomente (z.B. Anzeichen für eine nicht natürliche Todesursache), genügend Zeit zu haben, eine Obduktion bzw. Spurensicherung durchzuführen.
Maximalfristen gelten z.B. bei der Überführung in einer Leichenhalle oder gekühlten Raum beim Bestatter. Die Überführung muss je nach Bundesland meist innerhalb 36 Stunden (in wenigen Bundesländern 24 bzw. 48 Stunden) nach Eintritt bzw. Feststellung des Todes erfolgen. Die Maximalfristen für Erdbestattung oder Einäscherung ist zwischen vier Tagen (ohne Sonntage und Feiertage) bis hin zu zehn Tagen. Nach der Einäscherung bzw. Kremierung ist die Totenasche meist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen.
Die örtliche Ordnungsbehörde kann auf Antrag von Hinterbliebenen oder deren Beauftragten (Bestattungsunternehmen) sowie im öffentlichen Interesse diese Fristen verlängern bzw. verkürzen. Verkürzen beispielsweise, wenn religiöse Bestattungsfristen (Muslime möglichst innerhalb von 24 Stunden) eingehalten werden sollen. Verlängert, wenn sich die Trauerfeier nicht so schnell organisieren lässt bzw. die Trauergäste von weit her anreisen müssen.
Bestattung von Amts wegen (Ersatzbestattung / Notbestattung)
Sollten keine Hinterbliebenen vorhanden sein oder die Bestattungspflichtigen sich weigern die Bestattung vorzunehmen, veranlasst notfalls, zur Wahrung der Bestattungsfrist, das örtliche Ordnungsamt eine sogenannte “Bestattung von Amts wegen”. Die Kosten für eine solche ordnungsbehördliche Notbestattung werden den eigentlich Bestattungspflichtigen nachträglich in Rechnung gestellt.
Friedhofszwang Deutschland Friedhofspflicht
Ein weiterer Bestandteil der Bestattungsgesetze in Deutschland ist der Friedhofszwang (auch Friedhofspflicht genannt) für Särge und Asche Urnen. Der Friedhofszwang steht in engem Zusammenhang mit der Bestattungspflicht (Pflicht eine ordnungsgemäße Bestattung zu veranlassen), ist aber nicht das Gleiche.
Der Friedhofszwang bedeutet, dass der Leichnam oder die Asche des Verstorbenen - mit Ausnahme der Seebestattung - auf Friedhöfen bestattet werden müssen. Rechtlich als Friedhöfe gelten auch Bestattungswälder / Waldfriedhöfe, in denen Baumbestattungen durchgeführt werden dürfen.
Der Friedhofszwang / Friedhofspflicht ist eine über 200 Jahre alte Vorschrift, die ursprünglich dem Schutz vor Seuchen diente. Jedoch nach der Einführung der Feuerbestattung (Einäscherung in einem Krematorium) besteht das Seuchenschutz Problem nicht mehr.
Eine Umfrage aus dem Jahr 2010 zeigt zum Beispiel, dass die Mehrheit der Bundesbürger (58%) den Friedhofszwang für Urnen für veraltet hält
Im Gegensatz zu vielen unsere Europäischen Nachbarländern, wie Belgien, Niederlande, Schweiz, Spanien und Tschechien, die wesentlich liberalere Bestattungsgesetze haben, existiert in Deutschland weiterhin ein großer Widerstand, den Friedhofszwang gesetzlich zu lockern.
Als einziges Bundesland in Deutschland hat Bremen jedoch schon erreicht, den Friedhofszwang abzuschaffen. So ist es seit Januar 2015 in der Gegend rund um Bremen nun möglich (nur Bremer Bürger), die Asche der Angehörigen im eigenen Garten zu verstreuen (siehe: “Ausnahmen vom Friedhofszwang in Bremen”).
Ähnliches gilt auch in Nordrhein-Westfalen, in Ausnahmefällen die Totenasche ohne Urne auch außerhalb eines Friedhofs beizusetzen bzw. zu verstreuen. Jedoch sind in Nordrhein-Westfalen die Bedingungen, den Friedhofszwang zu umgehen, weiterhin sehr streng und in der Praxis kaum möglich (siehe: "Totenasche auf privaten Grundstücken beizusetzen"). Weitere Ausnahmefälle bestehen z.B. für Personen aus Adelsgeschlechtern oder Klöstern, die auf privaten Bestattungsplätzen oder in Kirchen bestattet werden dürfen.
Darf man eine Urne zu Hause aufbewahren?
Eine Urne bei sich zuhause aufzubewahren, wie in den meisten anderen europäischen Ländern erlaubt, z.B. Niederlande, Belgien, Schweiz, Tschechien & Spanien, ist in Deutschland gesetzlich nicht gestattet (siehe Aeternitas e.V.: Urne zuhause). Es gibt jedoch Möglichkeiten den Friedhofszwang zu umgehen, z.B. Urnenübergabe zur freien Verfügung für EU-Bürger unter Naturbestattungen Schweiz. Die Kosten für die Urnenübergabe sind etwa 350€. Somit können die relativ hohen Bestattungskosten in Deutschland für Grab, Friedhofsgebühren, Grabstein und Dauer Grabpflege (meist über 10.000 Euro insgesamt) unter gewissen Umständen vollkommen wegfallen.
Beerdigungskosten Spar Tipps:
- Wer eine Beerdigung planen muss oder sich für eine Bestattungsvorsorge interessiert, kann sich mit Hilfe eines Online-Bestattungsplaners, schnell und unkompliziert, ein persönliches Angebot für eine Bestattung erstellen lassen, um somit kostenlos und unverbindlich, die exakten Bestattungskosten, gemäß individuellen Vorstellungen, in Erfahrung zu bringen. In den meisten Fällen wird dieses Angebot günstiger sein, als beim Bestatter vor Ort.
- Ähnlich wie bei der Auswahl eines Bestattungsinstituts, empfiehlt es sich auch bei der Finanzierung einer Bestattung, die Kosten der unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten abzuwägen, Angebote zu vergleichen, und so zusammen zu stellen, wie es für die eigene Situation am sinnvollsten ist.
- Falls die Abnahme aller Aufgaben vordergründig steht, dann ist die Wahl eines guten Bestattungsunternehmens, mit umfangreichen Leistungen, wie z.B. Ratenkredite, die auch Fremdleistung mit einschließen, sehr empfehlenswert.
- Falls jedoch das Geld und die Begrenzung der finanziellen Belastung eine größere Rolle spielen, dann ist eher eine unverbindliche Beantragung eines Bankkredits zu empfehlen, um sich schnell eine realistische Vorstellung über Höhe, Kosten und Laufzeiten eines individuellen Kredites machen zu können.
- Für Kostentragungspflichtige mit schlechte Bonität, die keine Sozialhilfe empfangen, kann eine eventuelle Kreditablehnung einer Bank (z.B. Online Kredit Vergleich) als Argument dienen, die Mittellosigkeit / Bedürftigkeit des Antragstellers, dem Sozialamt gegenüber zu belegen. Somit sind die Voraussetzungen gegeben, um ein zinsfreies Beerdigungsdarlehen beim Sozialamt genehmigt zu bekommen.
- Hartz IV Empfänger können sich direkt für einen solchen Beerdigungskredit an ihr zuständiges Jobcenter wenden.
- Bei Kreditablehnung ist das Sozialamt dazu verpflichtet eine schlichte Sozialbestattung ohne Rückerstattungsanspruch zu bezahlen.