Weitere Sterbegeld Quellen
um eine würdevolle Bestattung zu finanzieren
Je nach Lebenslage, kann es sein, dass man schon Anspruch auf gewisse Sterbegeld Quellen hat. Wer z.B. eine Lebensversicherung, Unfallversicherung oder Risikolebensversicherung abgeschlossen hat, ist im Prinzip abgesichert. Denn die Angehörigen, die als Bezugsberechtigte im Vertrag stehen, bekommen im Todesfall des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme ausbezahlt.
Sterbevierteljahr
Das Sterbevierteljahr der Deutschen Rentenversicherung (manchmal auch Dreimonatsrente, Sterbequartal oder Sterbeüberbrückungszeit genannt) kann auf Antrag, wenige Tage nach dem Todesfall, im Voraus ausgezahlt werden. Der Vorschuss in volle Höhe von 3x monatliche Altersrenten des Verstorbenen, wird später der Hinterbliebenenrente bzw. Witwer-/Witwenrentenansprüche angerechnet. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass der Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt wurde. Den 15-seitigen Antrag auf Hinterbliebenenrente, sowie der Antrag auf Zahlung eines Vorschusses auf die Witwen-/Witwerrente, finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.
Gesetzliche Unfallversicherung
Kommt es trotz aller Unfallverhütungsmaßnahmen zu einem tödlichen Arbeitsunfall oder einer tödlich verlaufenden Berufskrankheit, dann sichert die gesetzliche Unfallversicherung die Hinterbliebenen mit finanziellen Leistungen ab. Das Sterbegeld beträgt pauschal ein Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße. Im Jahr 2017 waren es 5.100 Euro in den alten und 4.560 Euro in den neuen Bundesländern.
Betriebliche Sterbekassen
Betriebliche Sterbekassen sind ein Teil der freiwilligen Sozialleistungen, die Unternehmen öfters unterhalten, um so Hinterbliebenen von verstorbenen Mitarbeiter Überbrückungshilfe leisten zu können. Als Rentner sollte man prüfen, ob der ehemaliger Arbeitgeber eine solche Sterbekasse unterhält oder unterhalten hat.
Private Versicherungen
Eine private Unfallversicherung zahlt ein Sterbegeld, wenn der Versicherte bei einem Unfall ums Leben kommt. Risikolebens- und Kaptiallebensversicherungen zahlen nach dem Tod des Versicherten die Versicherungssumme aus.
Allgemeine Lebensversicherungen
Allgemeine Lebensversicherung dienen der Alters- und Hinterbliebenenversorgung und eignen sich nur bedingt als Deckung der Bestattungskosten. Zwar fällt die Versicherungssumme in den Nachlass und kann somit für die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten in Anspruch genommen werden, jedoch werden Lebensversicherungen auch häufig im Todesfall auf bestimmte Personen zugedacht, z.B. dem Ehegatten oder engen Familienangehörigen. Falls diese Person nicht gleichzeitig kostentragungspflichtig ist, dann kann die Versicherungssumme nicht für die Deckung der Bestattungskosten herangezogen werden.
Versorgungsamt (Bestattungsgeld für Kriegsopfer)
Hinterbliebene von Kriegsbeschädigten, die Anspruch auf Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz hatten, erhalten ein Bestattungsgeld in Höhe des Dreifachen der zuvor erhaltenen Bezüge. Voraussetzung ist jedoch, dass man mit dem Verstorbenen zusammengelebt hat.