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Sterbefall Begriffe Trauerfall

von Leichenschau bis Leichenschmaus

Themen wie Tod & Sterben sind in unserer modernen Gesellschaft oft vom Alltag verdrängt. Meist erst wenn ein Familienmitglied oder ein Freund stirbt, wird man mit der Frage konfrontiert:

Wie geht man mit dem Tod um?

Es ist daher verständlich, wenn Begriffe wie Totenschein, Sterbeurkunde, Leichenschau, oder Leichenschmaus uns teilweise unbekannt sind. Die folgende Liste erklärt Ihnen die gängigsten Begriffe von A bis Z, die Sie bei einem Sterbefall benötigen könnten.

Aufbahrung

Unter Aufbahrung versteht man das offene Aufstellen eines Verstorbenen in privaten oder öffentlichen Räumlichkeiten vor der Beerdigung.

In Deutschland, je nach Bundesland, besteht meist die Möglichkeit, solange keine meldepflichtige Krankheit bestand, den Verstorbenen bis zu 24 bzw. 36 Stunden nach Eintritt des Todes, ohne besondere behördliche Genehmigung im Sterbehaus aufzubahren. Dieser Zeitraum kann auch mit Einwilligung des Ordnungsamts verlängert werden.

Eine Aufbahrung in der Leichenhalle auf dem Friedhof oder in den Räumlichkeiten des Bestattungsinstitutes ist heutzutage üblicher. Auch Heime und Kliniken verfügen meist über Abschiedszimmer, in denen Angehörige bei dem Verstorbenen Totenwach halten können.

Bestattungsarten – Erdbestattung oder Feuerbestattung?

Je nach persönlichen Vorstellungen und Wünschen werden heutzutage eine Vielzahl verschiedener Beisetzungs- und Grabarten angeboten. Grundsätzlich jedoch zu allen Bestattungsmöglichkeiten, ist die Entscheidung für eine der beiden Bestattungsformen: die traditionelle Erdbestattung oder eine Feuerbestattung?

Anders ausgedrückt lautet die Frage: Körperbeisetzung oder Aschebeisetzung? Alle alternativen Bestattungsarten setzen eine Feuerbestattung (Einäscherung) voraus.

Baumbestattung

Die Baumbestattung ist die gängigste Form einer Naturbestattungen und setzt eine Einäscherung voraus. Bei dieser Bestattungsart wird die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes zur letzten Ruhe gebettet. Grabmal, Grabplatten, Grabgestaltung und Blumenschmuck sind nicht erlaubt. Bei der Beisetzung unter Bäumen kann zwischen anonyme Bestattung oder Namensnennung (gewöhnlich in Form einer kleinen Plakette an Baumstamm oder über ein zentrales Denkmal) gewählt werden.

Gegenwärtig gibt es etwa 160 Waldfriedhöfe in Deutschland, wo man eine Baumbestattung möglich ist. Die Anbieter sind einige Kommunen (Friedpark, Friedhain, Urnenhain, usw.) und private Unternehmen (Friedwald, Ruheforst, Trauerwald)

Baumbestattungen Kosten Waldbestattungen

Bestattungspflicht

In Deutschland gelten die Bestattungspflicht und der Friedhofszwang. Die Bestattungspflicht verlangt, dass Särge und Urnen auf jeden Fall beigesetzt werden müssen.

Deutsche Bestattungsgesetze - Rechte und Pflichten

Bestattungsfristen - Beerdigung nach wieviel Tagen?

In Deutschland müssen Verstorbene innerhalb einer bestimmten Frist ordnungsgemäß bestattet (im Sarg beerdigt oder eingeäschert) werden. Diese Frist nennt man Bestattungsfrist. Die Bestattungsfristen bestehen meist aus Mindest- und Maximalfristen für die vielseitigen Aufgaben, die nach einem Todesfall zu tätigen sind.

So gilt für fast alle Bundesländer die Mindestfrist von frühestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes, bevor bestattet werden darf, um u.a. jede Möglichkeit eines Scheintodes auszuschliessen, sowie bei nachträglich aufgetauchte Verdachsmomente (z.B. Anzeichen für eine nicht natürliche Todesursache), genügend Zeit zu haben, eine Obduktion bzw. Spurensicherung durchzuführen.

Maximalfristen gelten z.B. bei der Überführung in einer Leichenhalle oder gekühlten Raum beim Bestatter. Die Überführung muss je nach Bundesland meist innerhalb 36 Stunden (in wenigen Bundesländern 24 bzw. 48 Stunden) nach Eintritt bzw. Feststellung des Todes erfolgen. Die Maximalfristen für Erdbestattung oder Einäscherung ist zwischen vier Tagen (ohne Sonntage und Feiertage) bis hin zu zehn Tagen. Nach der Einäscherung bzw. Kremierung ist die Totenasche meist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen.

Die örtliche Ordnungsbehörde kann auf Antrag von Hinterbliebenen oder deren Beauftragten (Bestattungsunternehmen) sowie im öffentlichen Interesse diese Fristen verlängern bzw. verkürzen. Verkürzen beispielsweise, wenn religiöse Bestattungsfristen (Muslime möglichst innerhalb von 24 Stunden) eingehalten werden sollen. Verlängert, wenn sich die Trauerfeier nicht so schnell organisieren lässt bzw. die Trauergäste von weit her anreisen müssen.

Deutsche Bestattungsgesetze - Bestattungsfristen

Diamantbestattung / Erinnerungsdiamant

Bei der Diamantbestattung wird die Totenasche des Verstorbenen in einem mehrmonatigen Prozess unter sehr hohem Druck und Temperatur in einen Diamanten umgewandelt. Wie viele andere Bestattungsarten, setzt die Diamantbestattung eine Feuerbestattung (Einäscherung / Kremierung) des Verstorbenen voraus. Der Diamant ermöglicht Hinterbliebenen eine Erinnerung an den Verstorbenen ständig bei sich zu haben. Da nur ein kleiner Anteil der Kremationsasche zur Herstellung eines Diamanten benötigt wird, kann die verbleibende anorganische Asche auf herkömmliche Art beigesetzt werden.

Diamantbestattung Kosten Erinnerungsdiamant

Erdbestattung / Beerdigung

Bei einer Erdbestattung wird der Sarg mit Leichnam auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt. Das Grab erhält in der Regel einen Grabstein oder ein Kreuz, auf dem der Name des Verstorbenen und seine Lebensdaten stehen. Die Grabstätte befindet sich gewöhnlich dort, wo der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte oder am Wohnort der Hinterbliebenen.

Erdbestattungen Kosten Beerdigungen

Feuerbestattung / Einäscherung

Bei der Feuerbestattung, auch Einäscherung, Kremierung oder Kremation genannt, wird der Verstorbene verbrannt und anstelle eines Sarges eine Urne beigesetzt. Genau wie bei der Erdbestattung (Beerdigung), unterliegt die Urne dem deutschen Friedhofszwang, und darf deshalb, nur in den wenigsten Ausnahmefällen, privat Aufbewahrt oder Verstreut werden. Viele der heutzutage angebotenen „modernen“ Bestattungsarten, wie Seebestattung, Baumbestattung (Friedwald), und Luftbestattung setzen, eine Einäscherung (Kremation) voraus.

Feuerbestattung / Einäscherung / Kremierung

Friedhofszwang

In Deutschland besteht Friedhofszwang und Bestattungspflicht für Särge und Urnen. Der Friedhofszwang bedeutet, dass der Leichnam oder die Asche - mit Ausnahme der Seebestattung - auf Friedhöfen bestattet werden müssen. Rechtlich als Friedhöfe gelten auch Waldfriedhöfe, in denen Baumbestattungen durchgeführt werden.

Als einziges Bundesland in Deutschland hat Bremen jedoch schon teilweise erreicht, den Friedhofszwang abzuschaffen. So ist es seit Januar 2015 in der Gegend rund um Bremen nun möglich, die Asche der Angehörigen im eigenen Garten zu verstreuen. Weitere Ausnahmefällen bestehen z.B. für Personen aus Adelsgeschlechtern oder Klöstern, die auf privaten Bestattungsplätzen oder in Kirchen bestattet werden dürfen.

Eine Urne bei sich zuhause aufzubewahren, wie in vielen Ländern üblich, ist in Deutschland gesetzlich nicht gestattet. Jedoch gibt es Möglichkeiten den Friedhofszwang zu umgehen, siehe z.B. Urnenübergabe zur freien Verfügung für EU-Bürger unter Naturbestattungen Schweiz.

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zuhause urne beisetzungDarf man die Urne mit nach Hause nehmen?

Es gibt Angehörige, die möchten nach der Einäscherung des Verstorbenen die Urne samt Asche bei sich zu Hause haben, um sie im Wohnzimmer aufzustellen, wie man es manchmal in amerikanischen Filmen beobachten kann. Häufig wollen auch die Erben selbst entscheiden, was mit der Asche geschehen soll. Wir klären die Frage, ob man in Deutschland eine Urne selbst transportieren darf.

Leichenschau

Die Leichenschau ist die Untersuchung der sterblichen Überreste eines Menschen zur Feststellung des Todes und zur Bestimmung der Ursachen und näheren Umstände eines Todes. Bei jedem Todesfall muss die Leichenschau sobald wie möglich durchgeführt werden. Jeder niedergelassene Arzt kann dazu verpflichtet werden – meist wird jedoch der Hausarzt des Verstorbenen bei gerufen. Der Arzt muss den unbekleideten Körper gründlich untersuchen und die sicheren Zeichen des Todes feststellen. Der Arzt bescheinigt dann den Tod durch das Ausstellen des Totenscheins.

Eine zweite Leichenschau (Kremationsleichenschau, amtsärztliche Leichenschau) ist gesetzlich vor einer Feuerbestattung (Kremation, Kremierung, Einäscherung, Leichenverbrennung) vorgeschrieben.

Leichenschmaus

Ein Leichenschmaus (auch Trauerkaffe, Beerdigungskaffee, Totenmahl, Traueressen, Trauerbrot, Leichenmahl, Leichentrunk, usw.) ist das gemeinschaftliche Speisen der Trauergäste im Anschluss an einer Beerdigung, das von der Familie des Verstorbenen ausgerichtet wird. Diese weltweit vorkommende Sitte war bereits in vorgeschichtlicher Zeit bekannt und ist das im interkulturellen Vergleich am weitesten verbreitete Ritual bei Begräbnissen.

Nach Ablauf der Bestattungszeremonie auf dem Friedhof, findet sich die Trauergemeinde (im kleineren Rahmen) gewöhnlich in einem Restaurant oder Café zusammen. Nach Wunsch kann das Trauermahl aber auch in den eigenen Räumen der Angehörigen stattfinden. Im Mittelpunkt bei dem Zusammentreffen steht nicht so sehr das Mahl, sondern vielmehr das Miteinander.

Bei Kaffee und Kuchen (oder auch belegte Brote, einfache Suppen, usw.), tauschen sich Familie und enge Freunde über gemeinsame Erinnerungen an den Verstorbenen aus. Diese Tradition wird in Deutschland auch als Totenmahl, Leichenmahl, Leidessen, Leichentrunk und Kremess bezeichnet. Sie ist ein besonders wichtiger Helfer für die Trauerbewältigung.

Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde ist eine Beurkundung, die den Tod eines Menschen amtlich bescheinigt. In die Sterbeurkunde werden aufgenommen, die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen, Ort und Tag seiner Geburt, seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, der letzte Wohnsitz und der Familienstand des Verstorbenen, sowie Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.

Die Sterbeurkunde wird in Deutschland beim Standesamt der Ortsgemeinde oder Stadtverwaltung des Ortes, an dem der Mensch verstorben ist, beantragt und ausgestellt, eine Urschrift wird zum Personenstandsregister genommen. Grundlage für die Ausstellung einer Sterbeurkunde sind die Eintragungen im Sterberegister (bis zum 31. Dezember 2008 Sterbebuch) des Standesamtes.

Sterbeurkunden werden in der Regel für das Nachlassgericht für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins benötigt sowie für Rentenanträge und andere Versicherungsleistungen. Für sonstige Zwecke, wie die Kündigungen von Verträgen, reichen meist einfache Kopien der Sterbeurkunde.

Totenschein

Der Totenschein, auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein (L-Schein) ist eine öffentliche Urkunde, welches nach der Leichenschau von einem Arzt ausgestellt wird. Die Todesbescheinigung ist Voraussetzung für die Überführung der Leiche in die Leichenhalle und die Bestattung. Im Totenschein wird festgehalten: Personalien, Zeit und Ort des Todesfalls. Todesursache und Todesart werden nach Möglichkeit auch angegeben. Besteht Zweifel an einen natürlichen Tod (nicht-natürlichen Tod), wird die Polizei benachrichtigt und der Staatsanwalt eingeschaltet. Eine Bestattung ist in diesem Fall erst nach Genehmigung der Staatsanwaltschaft möglich.

Weltraumbestattung / Raketenbestattung

Bei der Weltraumbestattung (Raketenbestattung) wird ein kleiner Teil (meist 1 - 7 Gramm) der kremierten Asche des Verstorbenen in den Weltraum getragen wird. Für die Weltraumbestattung ist eine Feuerbestattung (Einäscherung / Kremation) zuvor notwendig.

Weltraumbestattung Kosten Bestattungsarten